Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen
Der als Bereichsentwicklungsplanung (BEP) 1995 beschlossene Städtebauliche Rahmenplan für die große Berliner Plattenbausiedlung Neu-Hohenschönhausen war aufgrund geänderter städtebaulicher Rahmenbedingungen und Bedarfsprognosen zu überarbeiten. Auf Grundlage des §4 Abs. 2 AGBauGB und der neuen Ausführungsvorschrift zur BEP wurde daher eine Fortschreibung der BEP mit den Schwerpunkten soziale Infrastruktur und öffentlicher Raum erarbeitet und im März 2005 vom Bezirksamt beschlossen.