Den konkreten Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8-59 bildeten die Vermarktungsabsichten von landeseigenen Grundstücke an der Stubenrauchstraße und Krokusstraße durch den Liegenschaftsfonds Berlin (Lifo). Der Verkauf dieser Flächen an einen privaten Investor wurde vollzogen.
Durch die Aufgabe geplante verkehrlicher Maßnahmen (Verlängerung bzw. Reduzierung von Verkehrsflächen) wurden Flächen nicht mehr zur verkehrlichen Erschließung benötigt.
Damit wurde eine sinnvolle bauliche Arrondierung und, damit verbunden, eine Nachverdichtung des Wohngebiets zwischen Stubenrauchstraße, Krokusstraße und Kerbelweg möglich und planungsrechtlich gesichert.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Bebauungsplan 8-59 "Krokusstraße / Stubenrauchstraße" im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow