Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt -Süd" der Landeshauptstadt Potsdam

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die erforderliche Herstellung der städtebaulichen Ordnung der Flächen innerhalb der südlichen Speicherstadt und die Entwicklung behutsamer baulicher Ergänzungen unter Berücksichtigung der historischen baulichen Strukturen und der Anforderungen des Denkmalschutzes. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wurde für das Plangebiet die Führung eines öffentlich nutzbaren Uferwegs, als Teilstück zwischen der Langen Brücke und Hermannswerder, bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 36-3 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung und adäquaten Nutzung derzeit untergenutzter innenstadtnaher Flächen geschaffen. Im Plangebiet sollen attraktive Wohnlagen, basierend auf der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden. Eine besondere Herausforderung im Planverfahren war der Umgang mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Im Ergebnis einer Hochwassermodellierung und eines Niederschlagswasserkonzepts wurden für die geplante Bebauung im Hochwasserrisikogebiet Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 c BauGB getroffen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2 ha.

Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt -Süd"  der Landeshauptstadt Potsdam
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Bearbeitung: 
Jan Kaiser, Elke Minor
Auftraggeber: 
Landeshauptstadt Potsdam
Projektort: 
Potsdam
Jahr: 
festgesetzt 2017