Bebauungsplan Nr. 64 "Altstadt - südlich des Zeppelinufers" der Stadt Teltow

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für Bebauungsmöglichkeiten auf derzeit nicht genutzten oder untergenutzten Grundstücken im nordwestlichen Altstadtbereich geschaffen werden.
Es soll sowohl Wohnungsbau als auch Gewerberaum planungsrechtlich ermöglicht werden. Es sollen ein Mischgebiet und allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die Baufenster orientieren sich an den bestehenden Grundstücken und ermöglichen verschiedene Bautypologien.
Die Regelungen sollen insgesamt zur städtebaulichen Aufwertung der Eingangssituation in die Altstadt im Bereich der Jahnstraße/Zeppelinufer beitragen. Dabei sollen weitere dezentrale PKW-Stellplätze für den Altstadtbereich bzw. für einen angrenzenden Sportplatz geschaffen werden. Neben gestalterischen Anforderungen an die Bildung einer Stadtkante und die städtebauliche Übergangssituation zur Altstadt sind Belange des Naturschutzrechts und des Immissionsschutzes (Sportlärm) zu berücksichtigen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,2 ha.
Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB, in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 64 "Altstadt - südlich des Zeppelinufers" der Stadt Teltow
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Bearbeitung: 
Felix Hüppe, Elke Minor
Auftraggeber: 
Stadt Teltow
Projektort: 
Teltow
Jahr: 
seit 2012