Freitag, 17. Juli 2026, 09 Uhr

B-Plan 4-69c "Hardenbergplatz“ beschlossen

Das Abgeordnetenhaus hat am 2. Juli 2026 dem vom Senat am 5. Mai 2026 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 4-69c für den Hardenbergplatz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg zugestimmt.
 

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Bebauungsplan 4-69c Ausschnitt (c) PLG

Der Hardenbergplatz hat eine hohe stadträumliche Bedeutung als wichtiger Mobilitätsknotenpunkt und Entree in die City West. Grundlage des Bebauungsplans bildet der 2022 vom Senat beschlossene Rahmenplan „Hertzallee/Hardenbergplatz“, der für den Hardenbergplatz vollflächig einen übergeordneten Stadtplatz mit ÖPNV-Verkehrsfunktion vorsieht und ihn als Quartiersplatz mit Gestaltungsschwerpunkt ausweist.
Ziel des B-Plans ist die bauplanungsrechtliche Sicherung des  Hardenbergplatzes als Verkehrskotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr und als zentraler Stadtplatz der City West. Der Bebauungsplan setzt eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „ÖPNV-Verkehrsplatz und Stadtplatz“ fest und bildet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im weiteren Prozess zu präzisierende Umgestaltung.
Die Planergemeinschaft bearbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Bebauungspläne 4-69a „Hertzallee Nord“, 4-69b „Hertzallee Süd“ sowie 4-69c „Hardenbergplatz“. Der Bebauungsplan 4-69c wurde nun als erster der drei für die Entwicklung der City West wichtigen Planungen beschlossen

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