Engagement des Landes zur Standortentwicklung des Blockes der früheren Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg

Camppus für Demokratie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2020 eine Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, zur weiteren Entwicklung des Campus für Demokratie in Berlin-Lichtenberg beschlossen.

Im Jahr 2018 haben sich das Abgeordnetenhaus und der Senat zur Entwicklung des Blockes der früheren Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg zu einem Campus für Demokratie mit dem Blick auf Repression, Revolution und Aufklärung im Kontext der DDR-Geschichte bekannt. Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragte Standortmanagement setzt sich seitdem institutionsübergreifend für die Entwicklung dieses Areals zwischen Rusche-, Normannen-, Magdalenenstraße und Frankfurter Allee ein.

Der Standort, der jahrzehntelang für Unterdrückung stand, soll zu einem Lern- und Erinnerungsort werden, der für die Werte der Demokratie wirbt. Die ehemals abgeriegelte „Stadt in der Stadt“ soll sich öffnen. Neben bereits etablierten zeitgeschichtlichen Angeboten des Stasimuseums, der Ausstellung „Einblick ins Geheime“ und der Freiluftausstellung „Revolution und Mauerfall“ sollen weitere thematisch verwandte Angebote und Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Gewerbe das Areal qualifizieren.

Senatorin Lompscher: „Der Bundestagsbeschluss vom 26. September 2019 ist ein klares Bekenntnis zum Standort Lichtenberg, setzt einen starken Impuls und bildet die politische Grundlage für ein gemeinsames Handeln des Bundes und des Landes Berlin. Neben dem Archivzentrum soll auch ein ‚Forum Opposition und Widerstand‘ auf dem Areal einen geeigneten Standort finden. Das hat große Bedeutung für die Stadt Berlin als Ort der Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts.“

Zur städtebaulichen Ordnung des Entwicklungsprozesses werden im Jahr 2020 die bestehenden Sanierungsziele fortgeschrieben. Mit diesem Verfahren werden die Beteiligungsprozesse aller Eigentümerinnen und Eigentümer und aller involvierten öffentlichen Aufgabenträger sowie der Öffentlichkeit sichergestellt, sodass am Ende ein Ergebnis steht, das im Rahmen des Planungsrechtes eine Bindungswirkung entfaltet.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss bekräftigt der Senat gemeinsam gesteckte Ziele und verabredet die dazu geplanten Schritte mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen, für Kultur und Europa, der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, für Bildung, Jugend und Familie, für Wirtschaft, Energie und Betriebe und für Finanzen.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt