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Das Landesdenkmalamt Berlin hat einen Leitfaden zu Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern veröffentlicht

Die Nutzung von Dachflächen zur Installation von Solaranlagen ist essenzieller Treiber der Energiewende, doch kollidieren die Anforderungen häufig mit dem Denkmalschutz. In Berlin sind über 12 % der Dächer denkmalgeschützt. Um die Genehmigungsbehörden zu entlasten und die Einzelfallprüfungen transparenter zu gestalten, hat das Landesdenkmalamt einen Leitfaden mit Gestaltungshinweisen und Ausschlusskriterien veröffentlicht.

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Die Planergemeinschaft betreibt zusammen mit der Berliner Energieagentur und ICM die Servicestelle energetische Quartiersentwicklung.