Bauleitplanung

Bebauungsplan 1-106

Im Jahr 2019 hat die Planergemeinschaft spannende Projekte im Bereich Bauleitplanung bearbeitet und die uns auch 2020 noch weiter beschäftigen. Zunächst ist der Bebauungsplan 1-106 zu nennen, den wir im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bearbeiten.

Im Bereich des Kanzlerparks auf dem Moabiter Werder plant die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Erweiterung des Bundeskanzler*innenamtes. Wir wissen zwar nicht wer als nächstes einzieht, bearbeiten aber den Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltbericht. Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans ist die städtebauliche Studie zum Ergänzungsbau des Bundeskanzleramts vom Büro Schultes Frank Architekten.

 

Arbeitshilfe für Planen und Bauen im Außenbereich

Kurz vor der Fertigstellung steht die "Arbeitshilfe für Planen und Bauen im Außenbereich". Auftraggeber ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die Grundsätze und planungsrechtlichen Vorschriften des Planens und Bauens im Außenbereich nach § 35 BauGB. Thematisiert werden insbesondere praxisrelevante und häufig wiederkehrende Fragestellungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben. Die Arbeitshilfe richtet sich vornehmlich an die kommunalen Planungsämter und unteren Bauaufsichtsbehörden, soll jedoch auch eine Orientierungshilfe für die interessierte Öffentlichkeit und Vorhabenträger sein.

Über die Veröffentlichung der Arbeitshilfe informieren wir Sie auf unserer Homepage.

 

Wohnhochhaus

Am Mendelssohn-Bartholdy-Park im Bezirk Kreuzberg plant die UTB Construction & Development GmbH die Errichtung eines Wohnhochhauses. Für das Hochhaus mit einer Höhe von 106 Metern hat das Büro gmp Architekten eine Vorstudie entwickelt.

Im Auftrag des Investors erstellte die Planergemeinschaft eine gutachterliche Stellungnahme, die den geplanten Hochhausstandort auf kleinräumiger und gesamtstädtischer Ebene betrachtet. Hierbei wurden die Belange Wohnen, Arbeiten, Kultur, Soziales und Mobilität sowie standortspezifische Nutzungen berücksichtigt. Ebenso flossen Aspekte der gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung sowie Umweltaspekte in die Darstellung ein. Anlass für die Erarbeitung der gutachterlichen Stellungnahme ist der Beschluss des BA Friedrichshain-Kreuzberg über den Umgang mit Hochhausplanungen im Bezirk.

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