Newsletter Nr. 3

Zukunft Stadtgrün

Sehr geehrte Damen und Herren,

der dritte Newsletter zum Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün informiert über:

2. Transferwerkstatt Zukunft Stadtgrün
Dokumentation der 1. Transferwerkstatt
Fortsetzung des Programms Zukunft Stadtgrün
Projektaufruf: Nationale Projekte des Städtebaus
Publikationen Rund um Stadtgrün

2. Transferwerkstatt Zukunft Stadtgrün

Am Programm Zukunft Stadtgrün beteiligte Akteure und interessierte Fachleute aus Kommunen und Ländern sind zur zweiten Transferwerkstatt am 15. November 2018 nach Hildesheim eingeladen.  Die Veranstaltung findet im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung statt und widmet sich inhaltlich dem Schwerpunkthema "Verbindung von grüner und blauer Infrastruktur". In der bisherigen Programmumsetzung spielt urbanes Grün am Wasser eine große Rolle. Neben Fachvorträgen und Beispielen aus der Praxis wird es viel Gelegenheit für Diskussionen geben. Hierbei sollen insbesondere Effekte auf die Stadtentwicklung, die Zusammenarbeit mit Wasserbehörden sowie kommunale Erfahrungen thematisiert werden.

Eine Anmeldung bis zum 31.10.2018 ist erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Zum Programm und Anmeldeformular

 

Dokumentation der 1. Transferwerkstatt

Die erste Transferwerkstatt Zukunft Stadtgrün fand am 6. Juni 2018 im Grünflächenamt in Frankfurt am Main statt. Über 60 Teilnehmende aus Programmkommunen, zuständigen Landesministerien und von Verbänden waren gekommen, um in diesem ersten gemeinsamen Austausch auf Bundesebene Erfahrungen aus dem ersten Programmjahr sowie Anregungen für die weitere Umsetzung zu teilen. Die Vernetzung von Grün- und Freiräumen war Schwerpunktthema der ersten Transferwerkstatt, das anhand mehrerer Maßnahmenbeispiele aus Kommunen unterschiedlicher Größe vertiefend dargestellt und diskutiert wurde.

Zur Dokumentation der 1. Transferwerkstatt

 

Fortsetzung des Programms Zukunft Stadtgrün

Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag 2018 festgelegten Fortführung der Städtebauförderung auf dem bestehenden hohen Niveau fest. Nunmehr konnte im Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2019 erreicht werden, dass für die Städtebauförderung insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Davon sind für das Programm Zukunft Stadtgrün erneut 50 Millionen Euro vorgesehen. Bereits im Juni 2018 hatte der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag angenommen, mit dem für die Fortsetzung des Programms Zukunft Stadtgrün über 2018 hinaus geworben wurde.
Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderung ist die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen dem Bund und den Ländern. Diese wurde für das Jahr 2018 am 25. Juli vom Bundesinnenminister unterzeichnet. Somit stehen 50 Millionen Euro auch für das Programmjahr 2018 zur Verfügung.

Zur Pressemitteilung des BMI

 

Projektaufruf: Nationale Projekte des Städtebaus

Das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus wird fortgeführt. Hierüber sollen im Zeitraum 2019 bis 2023 investive sowie konzeptionelle Projekte gefördert werden, die gegenwärtige städtebauliche Herausforderungen von Städten und Gemeinden in Deutschland aufzeigen. Ferner sollen die Projekte eine besondere nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit, sehr hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial aufweisen. Kommunen sind aufgerufen, bis zum 30. November 2018 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Zu weiteren Informationen

 

Publikationen rund um Stadtgrün

2. Statusbericht "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"

Das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" fördert Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität, die vorrangig in Kooperation zwischen Nachbargemeinden entwickelt und umgesetzt werden. Im 2. Statusbericht, der im August 2018 erschienen ist, sind die Entwicklungen der Programmumsetzung im Zeitraum von 2015 bis 2016 dargelegt. Eines der benannten Schlüsselthemen der Programmumsetzung sind Grün- und Freiflächen. Die Auswertung der geförderten Projekte zeigt, dass etwa jeder zweite Kooperationsraum die Schaffung oder Qualifizierung öffentlicher Grün- oder Freiflächen als Ziel oder Handlungsfeld der Gesamtmaßnahme benennt. Damit wird die Bedeutung von Grünflächen für die Stärkung der Lebensqualität in Stadt- und Ortskernen nochmals deutlich.

Zum Statusbericht

Studie "Interkommunale Kooperation in der Städtebauförderung"

Im Rahmen der Begleitforschung zum Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" wurde im Juli 2018 vom BBSR eine Studie herausgegeben, die sich kommunalen Strategien, Organisationsformen und städtebaulichen Handlungsschwerpunkten interkommunaler Kooperationen widmet. Bei den Praxisbeispielen zeigte sich, dass auch Grün- und Renaturierungsmaßnahmen entlang von Flüssen, die Gestaltung von Freiräumen sowie die Aufwertung bestehender Grünanlagen Themen interkommunaler Kooperationen sind.

Zur Studie