Bebauungsplan für die Verlängerung der Französischen Straße in Berlin-Mitte
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans I-202c (Verlängerung der Französischen Straße) wurde Planungsrecht für die Verlängerung der Französischen Straße von der Mauerstraße bis zur Ebertstraße geschaffen. Die gemäß Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgten teilweise außerhalb des Plangebiets. Weitere Fachgutachten wurden u.a. zum Schallschutz erarbeitet, um den Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) zu genügen.