Leistungen zum Bebauungsplanverfahren 13/02 "Kindertagesstätte und Wohngebiet Schillerpark/Lindenstraße" in Schöneiche
Das Grundstück der ehemaligen kommunalen Lindenschule sollte für den Bau einer Kindertagesstätte und für Wohnungsbau genutzt werden. Der Bebauungsplan hatte die Aufgabe diese Neuordnung zu steuern und ein Nutzungsmaß für das Grundstück zu ermöglichen, dass etwas höher ist, als es nach § 34 BauGB zulässig wäre. Das alte Schulgebäude sowie das kommunal errichtete so genannte Cottage-Gebäude sollten in ihrem Bestand gesichert und in die Wohnnutzung integriert werden.