Bereichsentwicklungsplanung für den Stadtteil Hohenschönhausen-Süd in Berlin-Lichtenberg
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) von 1995 war aufgrund geänderter städtebaulicher Rahmenbedingungen und Bedarfsprognosen zu überarbeiten. Auf Grundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB und der neuen Ausführungsvorschrift zur BEP wurde daher eine Neuerarbeitung der BEP erforderlich. Dabei waren über die Fortschreibung bisheriger Ziele und Maßnahmen hinaus die Zentrenstruktur des Stadtteils zu klären und Planungsziele für sich im Umbruch befindliche Teilbereiche zu formulieren.
