Der ehemalige Verwaltungsstandort wird heute mit Ausnahme einer kleinen durch ein Bundesamt genutzten Teilfläche nicht mehr für Einrichtungen des Gemeinbedarfs benötigt und deshalb anderweitig genutzt oder liegt brach. Die Grundstückseigentümer möchten dem bezirklichen Leitbild zur Stärkung der Wohnfunktion in Karlshorst entsprechen und hier kleinteilige Wohnnutzungen entwickeln. Hierfür sind Bebauungspläne erforderlich, die jedoch aus der bisherigen Flächennutzungsplan-Darstellung (Gemeinbedarf) nicht entwickelbar wären. In dem städtebaulichen Konzept wurden die Entwicklungsabsichten der verschiedenen Eigentümer zusammengefasst und ein Entwurf zur FNP-Änderung erarbeitet und begründet.
