Bebauungsplan 6-32 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Mit dem Bebauungsplan, in einem als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Filmgebiet" festgesetzten Gebiet, sollte Planungsrecht für eine zukünftige Wohnnutzung geschaffen werden. Dem steigenden Wohnungsbedarf in Berlin sollte mit ca. 130 Wohneinheiten im Plangebiet entsprochen werden.
Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Grundlage der Bauleitplanung war ein vorliegender städtebaulich-architektonischer Entwurf.
Insbesondere war zu beachten, dass im Plangebiet Vorkehrungen zum Schutz gegen Verkehrslärm getroffen werden mussten. Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) konnten für die geplante Wohnbebauung aufgrund des Straßenverkehrslärms der Paul-Schneider-Straße nicht eingehalten werden. Es wurden passive Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurde frühzeitig eine Biotoperfassung und -bewertung sowie eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung durchgeführt. Weiterhin war der Umgang mit vorhandenen Bodenbelastungen zu regeln.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha.
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB.

Bebauungsplan 6-32 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin
642
Bearbeitung: 
Elke Minor, Frauke Peiker
Auftraggeber: 
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Projektort: 
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Jahr: 
festgesetzt 2019