Der Projektträger beabsichtigte östlich der Robert-Koch-Straße am Havelkanal die Entwicklung einer Einfamilienhausbebauung. Planungsziel war die Schaffung von Planungsrecht für das vorgesehene städtebauliche Konzept und die Entwicklung des Plangebiets zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.
Schwerpunkt der Planung war die Beachtung artenschutzrechtlicher und immissionsrechtlicher Belange sowie die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen. Entlang der Havel soll der Ufersaum als Grünfläche erhalten werden. Eine öffentliche Zuwegung soll durch das östliche Plangebiet zur Havel führen.
Die Erforderlichkeit der Planaufstellung ergab sich aus der Revitalisierung einer Gewerbebrache zum Zwecke der Wohnbaunutzung.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,7 ha.
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB