Die wachsende Stadt stellt Berlin vor vielfältige Aufgaben. Der Nachfragedruck (insbesondere) auf den preiswerten Wohnungsbestand, Aufwertungsprozesse und die Notwendigkeit, neue Wohn- und Arbeitsplatze zu entwickeln, erforderte die Suche nach geeigneten Räumen und Verfahren. Das besondere Städtebaurecht ist hierzu ein geeignetes und zugleich zentrales Instrument. Vor dem Hintergrund dieser neuen Aufgabe - bei parallel erfolgender Abarbeitung bestehender Gebiete - stellte sich die Aufgabe, neue potenzielle Kulissen der Stadtentwicklung zu ermitteln. Dies erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, ausgehend von der Gesamtstadt über ausgewählte Planungsräume bis hin zum Vorschlag grundsätzlich geeigneter Teilräume/Quartiere, die mögliche Untersuchungsgebiete darstellen. Der Prozess erfolgte in enger Abstimmung zwischen den Senatsverwaltungen und mit den Bezirken.
