Bebauungsplan "Freibad Wasserturmpark" in der Stadt Beelitz

Die Stadt Beelitz beabsichtigt den Neubau eines öffentlichen Freibades, das zentraler Baustein eines neuen "Aktiv-Bandes" entlang der Bahntrasse werden soll. Der Geltungsbereich umfasst rund 2 ha.
Die gegenwärtig brachliegende Fläche liegt planungsrechtlich weitgehend im Außenbereich. Da der Bau eines Freibades nach § 35 BauGB nicht zulässig wäre, wird zur Umsetzung des Vorhabens der Bebauungsplan "Freibad Wasserturmpark“ im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. Darin soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Freibad" festgesetzt werden. Ziel der Planung ist es insbesondere, den Bestand an Großbäumen und sonstigen Gehölzen soweit wie möglich zu erhalten. Da die Erschließung des geplanten Freibads im Bestand nicht gesichert ist, soll zudem eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Ein innerhalb der geplanten Straßenverkehrsfläche gelegenes, ehemals zu Bahnzwecken genutztes Bestandsgebäude soll erhalten werden. Zu diesem Zweck ist die Festsetzung einer Fläche mit besonderem Nutzungszweck beabsichtigt.

Bebauungsplan "Freibad Wasserturmpark" in der Stadt Beelitz
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Bearbeitung: 
Felix Hüppe, Marina Trapp, Benjamin Wada-Rütenik
Auftraggeber: 
Stadt Beelitz
Projektort: 
Stadt Beelitz
Jahr: 
Regelverfahren gem. § 2 BauGB, seit 2019