Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Erhaltungsgebiet Neukölln - Schillerpromenade

Das Gebiet Schillerpromenade ist für die Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz im Jahr 2020 vorgesehen. Eine bestehende Erhaltungsverordnung (1996), das westlich angrenzende Tempelhofer Feld (Öffnung 2010), eine Milieuschutzverordnung (2016), der Verstetigungsprozess des seit 1999 bestehenden Quartiersmanagementgebiets bis Ende 2020 sowie die geplante Umnutzung und Bebauung südlich angrenzender Friedhofsflächen charakterisieren das Spektrum lokaler Herausforderungen. Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes als planerische Grundlage für den Prozess des Übergangs von Interventionsstrategien der Sozialen Stadt zu denen des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Es wird ein vorrangig städtebaulich orientierter Ansatz verfolgt, der auch den Anforderungen an Inklusion, energetische Erneuerung und die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums gerecht wird. Gleichwohl wird an inhaltliche Ziele des Quartiersmanagementgebiets angeknüpft. Bei der Erarbeitung werden besonderer Wert auf eine die Bürger*innen und Akteure einbeziehende Beteiligung und Information gelegt.

Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Erhaltungsgebiet Neukölln - Schillerpromenade
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Bearbeitung: 
Winfried Pichierri (Projektleitung), Paul-Martin Richter, Silke Wiesenhütter
Auftraggeber: 
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt
Projektort: 
Berlin Neukölln
Jahr: 
2019