Mit der Bauleitplanung geben wir städtebaulichen Ideen ein rechtliches Fundament

Wir bearbeiten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Jedes Bauleitplanverfahren ist ein vielschichtiger Prozess, der in vorgegebenen Verfahrensschritten durchgeführt wird und bei dem zahlreiche Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen zu beachten sind.

Wir wissen, welche rechtlichen Anforderungen für das jeweilige Verfahren wichtig sind, sei es im öffentlichen Baurecht, im Naturschutz oder Immissionsschutz. Aktuelle Herausforderungen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung, setzen wir mit viel Know-how um. Wir steuern jeden Plan rechtssicher und zügig durch das Verfahren - auch in komplizierten Prozessen.

Im Bebauungsplan übersetzen wir städtebauliche Konzepte in die Sprache des Planungsrechts - in Planzeichnung und Begründungstext. Dabei beraten wir unsere Auftraggeber*innen darin, welche Wechselwirkungen Planungs- und Baurecht mit dem städtebaulichen Entwurf haben. Neue Stadtquartiere, Bauen im Bestand, Solitärbauten wie Hochhäuser - wir bearbeiten Projekte unterschiedlicher Gestalt und Größe.

Wir beziehen die relevanten Fachbehörden ein und unterstützen beim Einholen und Prüfen von Fachgutachten. Umweltberichte können mit eigener Fachkompetenz von uns erstellt werden.

Wir haben viel Erfahrung mit den gesetzlichen Beteiligungsprozessen und darüberhinausgehenden Verfahren zur Mitwirkung der Öffentlichkeit. Wir stellen die Planung verständlich vor und führen den Abwägungsprozess mit den Planungsbeteiligten durch.

 

Diese Komplexität und immer wieder neue Fragestellungen machen die Bauleitplanung für uns zu einem spannenden Geschäftsfeld.